Für das Bistum Würzburg wird eine weibliche Person gesucht, die als unabhängige Ansprechperson für Verdachtsfälle bei sexualisierter Gewalt innerhalb des Bistums im Rahmen einer Aufwandsentschädigung zur Verfügung steht.

Sonstige

Stellenbeschreibung

Unabhängige Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs gesucht:

Für das Bistum Würzburg wird eine weibliche Person gesucht, die als unabhängige Ansprechperson für Verdachtsfälle bei sexualisierter Gewalt innerhalb des Bistums zur Verfügung steht. Die Beauftragung erfolgt für maximal drei Jahre und kann wiederholt werden.

  • Die unabhängige Ansprechperson nimmt zusammen mit der bereits tätigen männlichen Ansprechperson alle ihr durch die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ übertragenen Aufgaben wahr.

  • Wenn ein Betroffener bzw. sein gesetzlicher Vertreter über einen sexuellen Missbrauch informieren möchte, vereinbart eine der beauftragten Ansprechpersonen ein Gespräch, in dem sie den Betroffenen zunächst über das mögliche weitere Verfahren, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten informiert.

  • Nach Kenntnisnahme eines Hinweises erfolgt eine erste Bewertung auf Plausibilität durch die beauftragten Ansprechpersonen

  • Ebenso weist die Ansprechperson in geeigneter
    Weise auf die weiteren Verfahrensschritte hin.

  • Weiterhin begleitet die Ansprechperson die Betroffenen beim Verfahren auf Anerkennung
    des Leids.

  • Weitere Aufgaben der Ansprechperson sind die Teilnahme am Beraterstab und die Zusammenarbeit mit der Interventionsbeauftragten des Bistums.

  • Die beauftragten Ansprechpersonen sind von Weisungen unabhängig. Sie dürfen nicht in einem weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis zum Diözesanbischof stehen. Die Aufwandsentschädigung erfolgt nach dem zeitlichen Aufwand.

  • Erfahrung im Umgang mit Betroffenen ist wünschenswert. Hierbei ist Sensibilität und Einfühlungsvermögen für die Betroffenen notwendig. Eine therapeutische, juristische oder vergleichbare Ausbildung wäre von Vorteil, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Bei Interesse und Nachfragen wenden Sie sich gerne an die Leitung der Stabsstelle
Prävention und Intervention:
Frau Kerstin Schüller
0931 386-10 004 | kerstin.schueller@bistum-wuerzburg.de

Bewerbungsschluss

30/04/2025

Ausschreibung als PDF oder Textdokument